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   BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18   

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BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18 (https://dejure.org/2018,48301)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2018 - 3 StR 427/18 (https://dejure.org/2018,48301)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - 3 StR 427/18 (https://dejure.org/2018,48301)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 177 StGB
    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem Kind; einschränkende Auslegung; Vergewaltigung der Mutter vor den Augen des Kindes); Vergewaltigung (strafschärfende Berücksichtigung des bis zum Samenerguss vollzogenen ungeschützten ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Vornahme sexueller Handlungen an der Mutter vor dem gemeinsamen Kind; Gebotenheit einer einschränkenden Anwendung des § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Vornahme sexueller Handlungen an der Mutter vor dem gemeinsamen Kind; Gebotenheit einer einschränkenden Anwendung des § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch eines Kindes durch Vornahme sexueller Handlungen vor dem Kind: Vergewaltigung der Kindesmutter in Anwesenheit des Kindes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176 Abs. 4 Nr. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Vornahme sexueller Handlungen an der Mutter vor dem gemeinsamen Kind; Gebotenheit einer einschränkenden Anwendung des § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 203
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04

    Sexueller Missbrauch eines Kindes bei der Vornahme von sexuellen Handlungen vor

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18
    Erforderlich soll vielmehr sein, "dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind von Bedeutung ist' (BGH, Urteile vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vom 12. Mai 2011 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; vom 9. Dezember 2015 2 StR 261/15, NStZ 2016, 467; Beschluss vom 21. November 2013 2 StR 459/13, juris Rn. 4).

    Diese Einschränkung des Tatbestands durch eine einengende Auslegung des nunmehr in § 184h Nr. 2 StGB normierten Merkmals "wahrnehmen' in subjektiver Hinsicht soll einer Ausdehnung der Strafbarkeit entgegenwirken, die dadurch entstanden ist, dass der Gesetzgeber bei der Neufassung der Strafvorschrift durch das 6. Strafrechtsreformgesetz auf das Erfordernis der Tatmotivation einer sexuellen Erregung verzichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 380).

    Der Senat hält daran fest, dass eine derartige Einschränkung des Tatbestands unter Rückgriff auf subjektive Kriterien in bestimmten Situationen (z.B. bei sexuellen Handlungen von Eltern in Anwesenheit des Kindes bei beengten Wohnverhältnissen) geboten sein mag, dass es indes zweifelhaft erscheint, ob dem auch für eine Konstellation zu folgen wäre, in der das Kind - wie hier - Zeuge einer Vergewaltigung der Mutter wird (Senatsbeschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278; anders jedoch BGH, Urteile vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 4 5 376, 381; vom 9. Dezember 2015 - 2 StR 261/15, NStZ 2016, 467 f.).

  • BGH, 09.12.2015 - 2 StR 261/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind:

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18
    Erforderlich soll vielmehr sein, "dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind von Bedeutung ist' (BGH, Urteile vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vom 12. Mai 2011 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; vom 9. Dezember 2015 2 StR 261/15, NStZ 2016, 467; Beschluss vom 21. November 2013 2 StR 459/13, juris Rn. 4).

    Der Senat hält daran fest, dass eine derartige Einschränkung des Tatbestands unter Rückgriff auf subjektive Kriterien in bestimmten Situationen (z.B. bei sexuellen Handlungen von Eltern in Anwesenheit des Kindes bei beengten Wohnverhältnissen) geboten sein mag, dass es indes zweifelhaft erscheint, ob dem auch für eine Konstellation zu folgen wäre, in der das Kind - wie hier - Zeuge einer Vergewaltigung der Mutter wird (Senatsbeschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278; anders jedoch BGH, Urteile vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 4 5 376, 381; vom 9. Dezember 2015 - 2 StR 261/15, NStZ 2016, 467 f.).

  • BGH, 02.10.1991 - 3 StR 382/91

    Ungeschützter Geschlechtsverkehr mit Samenerguss in die Scheide als

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18
    Sie kann jedoch ausnahmsweise auf rechtliche Bedenken stoßen, wenn die Tat unmittelbar aus einer länger dauernden intimen Beziehung heraus begangen und der frühere einverständliche Geschlechtsverkehr mit dem Opfer üblicherweise ungeschützt vollzogen wurde, weil dem Täter in solchen Konstellationen unter dem Gesichtspunkt der Gefahr einer unerwünschten Schwangerschaft bzw. einer Infektion möglicherweise kein erhöhter Schuldvorwurf gemacht werden kann (BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 1991 - 3 StR 382/91, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10; vom 17. Januar 1997 - 2 StR 276/96, NStZ-RR 1997, 195, 196; vom 23. Mai 2000 - 4 StR 146/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 14; Urteil vom 25. Mai 2011 - 2 StR 66/11, juris Rn. 10).

    Letztlich kommt es indes auf die Umstände des Einzelfalls an (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 1991 3 StR 382/91, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10), wobei in der Regel auch von Bedeutung ist, dass der ungeschützte Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss regelmäßig als eine das Opfer in besonderem Maße erniedrigende Art und Weise der Tatausführung anzusehen ist.

  • BGH, 19.12.2008 - 2 StR 383/08

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (Eindringen in den Körper; Ejakulation

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18
    Die Vorschrift schützt als abstraktes Gefährdungsdelikt die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern (BGH, Urteil vom 24. September 1991 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 69; Beschluss vom 19. Dezember 2008 2 StR 383/08, BGHSt 53, 118, 119).
  • BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18
    Erforderlich soll vielmehr sein, "dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind von Bedeutung ist' (BGH, Urteile vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vom 12. Mai 2011 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; vom 9. Dezember 2015 2 StR 261/15, NStZ 2016, 467; Beschluss vom 21. November 2013 2 StR 459/13, juris Rn. 4).
  • BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91

    Sexuelle Handlungen an schlafendem Kind

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18
    Die Vorschrift schützt als abstraktes Gefährdungsdelikt die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern (BGH, Urteil vom 24. September 1991 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 69; Beschluss vom 19. Dezember 2008 2 StR 383/08, BGHSt 53, 118, 119).
  • BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90

    Strafschärfende Berücksichtigung ungeschützten Geschlechtsverkehrs bei

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18
    Die strafschärfende Berücksichtigung dieses Umstandes ist, insbesondere im Hinblick auf das damit verbundene Risiko einer Infektion sowie einer ungewollten Schwangerschaft, grundsätzlich aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (BGH, Urteile vom 3. August 1990 1 StR 62/90, BGHSt 37, 153, 155 f.; vom 6. Juli 1999 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505 f.).
  • BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18
    Erforderlich soll vielmehr sein, "dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind von Bedeutung ist' (BGH, Urteile vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vom 12. Mai 2011 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; vom 9. Dezember 2015 2 StR 261/15, NStZ 2016, 467; Beschluss vom 21. November 2013 2 StR 459/13, juris Rn. 4).
  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 370/12

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18
    Der Senat hält daran fest, dass eine derartige Einschränkung des Tatbestands unter Rückgriff auf subjektive Kriterien in bestimmten Situationen (z.B. bei sexuellen Handlungen von Eltern in Anwesenheit des Kindes bei beengten Wohnverhältnissen) geboten sein mag, dass es indes zweifelhaft erscheint, ob dem auch für eine Konstellation zu folgen wäre, in der das Kind - wie hier - Zeuge einer Vergewaltigung der Mutter wird (Senatsbeschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278; anders jedoch BGH, Urteile vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 4 5 376, 381; vom 9. Dezember 2015 - 2 StR 261/15, NStZ 2016, 467 f.).
  • BGH, 21.09.2000 - 3 StR 323/00

    Anfragebeschluß zum Konkurrenzverhältnis zwischen sexuellem Mißbrauch von

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18
    Zu diesem Zweck sollen Kinder von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen freigehalten werden (BGH, Beschluss vom 21. September 2000 3 StR 323/00, NJW 2000, 3726).
  • BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99

    Tatmehrheit; Tateinheit; Vergewaltigung; Zäsur; Ausnutzen einer schutzlosen Lage

  • BGH, 23.05.2000 - 4 StR 146/00

    Bedingter Vorsatz (Schluß aus objektivem Geschehen); Überzeugungsbildung;

  • BGH, 17.01.1997 - 2 StR 276/96

    Freiwillige sexuelle Beziehung zwischen Angeklagtem und Tatopfer als den erhöhten

  • BGH, 25.05.2011 - 2 StR 66/11

    Rechtsfehlerhafte Begründung eines minder schweren Falles der sexuellen Nötigung

  • BGH, 13.12.2022 - 3 StR 372/22

    Nachschlagewerk; sexueller Übergriff (Stealthing - gegen den erkennbaren Willen

    Dass hierdurch die Beurteilung eines sexuellen Kontakts mitgeprägt wird, zeigt sich etwa daran, dass bei Sexualdelikten der Vollzug des Geschlechtsverkehrs ohne Verwendung eines Kondoms bereits nach früherer Rechtslage straferschwerend berücksichtigt werden konnte (s. BGH, Urteil vom 6. Juli 1999 - 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 3 StR 427/18, NStZ 2019, 203 Rn. 9 f.; Urteil vom 14. August 1990 - 1 StR 62/90, BGHSt 37, 153, 155 f.).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Erheblichkeit exhibitionistischer

    Durch § 176 StGB wird die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern geschützt, weshalb sie von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen freigehalten werden sollen (BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - 3 StR 427/18 -, juris Rn. 5).
  • BGH, 17.01.2023 - 4 StR 216/22

    Schwerer sexuelle Missbrauch von Kindern (sexuelle Handlungen vor einem Kind);

    Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist, es ihm hierauf also ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 2 StR 261/15 Rn. 5; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 1 StR 79/14, BGHSt 60, 44 Rn. 19; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10 Rn. 4; Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 378 ff.; offen BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 3 StR 427/18 Rn. 5 f.; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12 Rn. 4).
  • LG Schwerin, 18.03.2021 - 33 KLs 15/20
    Allerdings ergibt sich weder aus der Einlassung des Angeklagten noch aus der Aussage der Zeugin, dass die Manipulation des Angeklagten an seinem Glied von handlungsleitender Bedeutung war, d. h., dass er J. S. so in das sexuelle Geschehen einbeziehen wollte, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind ein entscheidender Faktor war (BGH, Beschluss v. 18.12.2018, 3 StR 427/18; BGH, Urteil v. 09.12.2015, 2 StR 261/15; BGH, Urteil v. 14.12.2004, 4 StR 255/04, jeweils n. juris).
  • BGH, 09.08.2022 - 1 StR 103/22

    Einbeziehen eines Tatopfers in die eigenen sexuellen Handlungen eines Täters

    Dies wäre für die Bejahung einer von der Staatsanwaltschaft erstrebten Verurteilung des Angeklagten wegen einer Straftat nach § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB i.d.F. vom 21. Januar 2015 aber hier erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 3 StR 427/18 Rn. 4; Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 380 f.; jeweils mwN).
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